Bei der Selbstanzeige handle es sich um eine zentrale Bestimmung im Finanzstrafrecht. Dieses Instrument kann den Strafanspruch des Staates, der aufgrund tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens bereits eingetreten ist, wieder aufheben. Bei der Anwendung des § 29 FinStrG würden sich zahlreiche Zweifelsfragen stellen. Die Statistik zeige, dass zahlreiche Selbstanzeigen "scheitern".