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Keine teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG trotz überschießender Regelung (Laudacher, SWK 13/2016, S. 665)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/572ÖStZ 2016, 384 Heft 14 v. 22.7.2016

Der VwGH habe eine Abschreibung der Beteiligung aus Großmutterzuschüssen aufgrund eines Veräußerungsverlusts bei der Zwischengesellschaft durch teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG nicht anerkannt, weil die Wertänderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nicht übereinstimmen müssten. Möglich sei aber eine Wertminderung der Beteiligung beim Gruppenträger in systematischer Interpretation von § 9 Abs 7 KStG.

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