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Rechte und Pflichten von Stiftungsorganen bei Fristversäumnissen im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Prüfung des Jahresabschlusses durch ein anderes Stiftungsorgan (Reiter, RWZ 2016/38, S. 164)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/571ÖStZ 2016, 384 Heft 14 v. 22.7.2016

Welche Auswirkungen haben Verstöße des Stiftungsvorstands bzw Stiftungsprüfers iZm der Einhaltung von verpflichtenden Terminen für den Jahresabschluss auf einen allfälligen Handlungsbedarf des anderen Organs? Da österr Privatstiftungen nur in seltenen Fällen einen Aufsichtsrat eingerichtet hätten, geht der Autor auf jene überwiegenden Fälle von Privatstiftungen ein, bei welchen kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.

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