Welche Auswirkungen haben Verstöße des Stiftungsvorstands bzw Stiftungsprüfers iZm der Einhaltung von verpflichtenden Terminen für den Jahresabschluss auf einen allfälligen Handlungsbedarf des anderen Organs? Da österr Privatstiftungen nur in seltenen Fällen einen Aufsichtsrat eingerichtet hätten, geht der Autor auf jene überwiegenden Fälle von Privatstiftungen ein, bei welchen kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.