Das vom Nationalratsplenum in dritter Lesung verabschiedete Gesetzespaket mit dem Titel "EU-Abgabenänderungsgesetz 2016" dient in erster Linie der Umsetzung von EU-Richtlinien gegen die Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Gewinnverschiebungen (BEPS) bei Konzernen. Ein erst im Finanzausschuss eingebrachter Zusatzantrag schafft aber auch jene Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht und bei der Beschäftigung von Aushilfskräften zu Stoßzeiten, auf die sich die Regierung im Ministerrat vom 21. 6. 2016 politisch geeinigt hat (zur Punktation des "Wirtschafts- und Vereinspakets" siehe ÖStZ 2016/517).