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Mitarbeiterrabatte: Bei 1.000 Euro ist noch lange nicht Schluss (Schuster, SWK 12/2016, S. 609)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/515ÖStZ 2016, 336 Heft 12 v. 20.6.2016

Mit dem LStR-Wartungserlass 2015 habe das BMF versucht, einige strittige Punkte, ua bei den Mitarbeiterrabatten, klarzustellen. In der Praxis stelle sich weiterhin die Frage, was für den Freibetrag von 1.000 € zu berücksichtigen sei. Der Gesetzestext habe eine Lösung parat. Die Grenze von 20 % sei einzelfallbezogen zu untersuchen; nur wenn diese Grenze überschritten wird, sei für den Einzelfall der jährliche Freibetrag von 1.000 € zu beachten.

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