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Vorsteuerabzug iZm Leistungen einer Domizilgesellschaft (M. Mayr, SWK 11/2016, S. 602)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/462ÖStZ 2016, 305 Heft 11 v. 7.6.2016

Im Erk vom 23. 12. 2015, 2012/13/0007, habe sich der VwGH mit dem Vorsteuerabzug bei Kauf einer Ware von einer Domizilgesellschaft beschäftigt und dabei einige aufschlussreiche Aussagen getätigt. Eine formgerechte Rechnung sei Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die richtige Anschrift sei nicht (mehr) zwingend eine solche, an welcher der Unternehmer tatsächlich körperlich ansässig sei. Vielmehr sei eine Domiziladresse ausreichend, wenn der Unternehmer an der angegebenen Anschrift für umsatzsteuerrechtliche Zwecke greifbar sei.

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