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Steuerliche Benachteiligung von Veganern und Allergikern (Kaufmann, SWK 10/2016, S. 569)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/461ÖStZ 2016, 305 Heft 11 v. 7.6.2016

Während immer mehr Menschen aufgrund von Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien oder aus anderen Gründen zu Milchersatzprodukten greifen, fallen nur zwei "Getränke" unter den begünstigten Steuersatz, nämlich "natürliches Wasser" und "Milch" (tierischen Ursprungs). Milch und Milchersatzprodukte werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Die Entscheidung für eine "selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes" innerhalb der unionsrechtlichen Vorgaben sei zulässig, sofern dies keine Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht.

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