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Eigenkapital und Verlustausgleich bei kapitalistischen Mitunternehmern - § 23a EStG ab 1. 1. 2016 (Beiser, RdW 2016/167, S. 219)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/396ÖStZ 2016, 271 Heft 10 v. 20.5.2016

Die Steuerreform 2015/2016 begrenze den Verlustausgleich für natürliche Personen als kapitalistische Mitunternehmer nach § 23a EStG. Eine systemkonsistente Anwendung im Zusammenspiel von Unternehmensrecht und Ertragsteuerrecht (Rechnungslegung nach §§ 189 ff UGB auf Ebene der Gesellschaft oder eines Geschäftsherrn mit Stillen, Haftung und Entnahmen nach Gesellschaftsrecht einerseits und andererseits Durchgriffsprinzip, Hinzurechnungsregel, Sonderbetriebsvermögen und Gewinnermittlung nach § 5 EStG im Ertragsteuerrecht) sei eine große Herausforderung.

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