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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Excel-Tabelle nicht ausreichend (Renner, RdW 2016/166, S. 216)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/395ÖStZ 2016, 271 Heft 10 v. 20.5.2016

Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs sei gesetzlich nicht bestimmt. Dem Nachweis steuerrelevanter Fahrten dienende Aufzeichnungen müssten allerdings hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Eine mittels Computerprogramms erzeugte Datei genüge dem nur, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen seien oder in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt würden. Die Möglichkeit einer Schätzung der Aufwendungen stehe dennoch offen.

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