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Gruppenbesteuerung, Sanierungsgewinn, Verrechnung zunächst auf Ebene Gruppenmitglied

JudikaturÖStZ 2014/229ÖStZ 2014, 158 Heft 6 v. 26.3.2014

KStG 1988: §§ 9, 23a und 24a (BAO: § 92 Abs 1)

VwGH 24. 10. 2013, 2012/15/0054 (betr Gruppenträger; ebenso 2012/15/0053 betr Gruppenmitglied)

Die Veranlagung einer Unternehmensgruppe nach § 9 iVm § 24a KStG erfolgt (ähnlich wie bei Mitunternehmerschaften) zweistufig. Auf Ebene der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers wird jeweils das eigene Einkommen mittels Bescheids gem § 92 Abs 1 lit b BAO festgestellt.

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