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Übertragung eines negativen KG-Anteils, Veräußerungsgewinn; Firmenwertabschreibung

JudikaturÖStZ 2014/228ÖStZ 2014, 158 Heft 6 v. 26.3.2014

EStG 1988: § 24 Abs 2; § 6 Z 1 (§§ 7 Abs 1 und 8 Abs 3)

VwGH 24. 10. 2013, 2012/15/0028

Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils setzt - ungeachtet einer bekundeten Schenkungsabsicht - voraus, dass diesem Anteil ein real positiver Wert zukommt (vgl VwGH 28. 10. 2009, 2006/15/0126). Kann aufgrund unbedenklicher (unter Beachtung vorgelegter Gutachten getroffener) Feststellungen der Behörde zum Wert des (von der Ehefrau an ihren Ehemann übertragenen) KG-Anteils davon ausgegangen werden, dass der übertragene Kommanditanteil keinen positiven Wert ausgewiesen hat, sondern real überschuldet war, ist eine "unentgeltliche" Übertragung ausgeschlossen. Es lag somit ein Anwendungsfall des § 24 Abs 2 letzter Satz EStG vor, wonach als Veräußerungsgewinn jedenfalls der Betrag des negativen Kapitalkontos zu erfassen ist, den der übertragende Mitunternehmer nicht auffüllen muss.

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