Am 25. März 2014 wurde der abgabenrechtliche Teil des Budgetbegleitgesetzes 2014 - mit dem das Umsatzsteuergesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden - zur Begutachtung versendet. Herzstück des BMF-Beitrags zum BudBG 2014 ist die Schaffung einer verfassungskonformen, begünstigenden Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage für nunmehr alle (also auch entgeltliche) Liegenschaftsübertragungen im Familienkreis ab 1. Juni 2014, die an die schon in Geltung stehende Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr (§ 26a Gerichtsgebührengesetz idF Grundbuchsgebührennovelle, BGBl I 2013/1, ÖStZ 2012/926 und ÖStZ 2012/808) anknüpft.