EStG 1988: § 34 Abs 1 und 3
VwGH 21. 11. 2013, 2010/15/0130
Ob vom Sohn anlässlich der Unterbringung seines Vaters in einem Pflegeheim zu bezahlende Heimkostenbeiträge als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 1 EStG Berücksichtigung finden können, hängt auch davon ab, ob der Sohn seine Verpflichtung zur Kostentragung durch freiwilliges Verhalten selbst mitverursacht hat. Auch die Annahme einer Schenkung kann ein derartiges Verhalten darstellen (vgl idS das Urteil des BFH vom 12. 11. 1996, III R 38/95, sowie dessen Beschluss vom 1. 12. 2009, VI B 146/08).