EStG 1988: § 108e Abs 2 (§ 6)
VwGH 28. 11. 2013, 2009/13/0164 und 0165
Aus der Rechtsprechung des VwGH ergibt sich, dass nach der für die ertragsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblichen Verkehrsauffassung unter einem Gebäude jedes Bauwerk zu verstehen ist, das durch räumliche Umfriedung Menschen und Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Eintritt von Menschen gestattet, mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist (vgl zB VwGH 21. 9. 2006, 2006/15/0156, und VwGH 24. 5. 2012, 2009/15/0171).