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Wann beginnt die Verfolgungsverjährung für Tatbeteiligte zu laufen?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2014/158ÖStZ 2014, 117 Heft 5 v. 14.3.2014

(Seiler, SWK 2/2014, S. 73)

Nach herrschender Rechtsmeinung beginne die Verjährungsfrist bei Tatbeteiligten grundsätzlich im selben Zeitpunkt wie beim unmittelbaren Täter zu laufen. Dieser auf den ersten Blick überzeugend erscheinende Standpunkt könne bei näherer Betrachtung zu äußerst nachteiligen Ergebnissen für Tatbeteiligte führen.

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