vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Tilgung von Bestrafungen durch Bundesfinanzgericht oder Verwaltungsgerichtshof

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2014/157ÖStZ 2014, 117 Heft 5 v. 14.3.2014

(Fellner, SWK 1/2014, S. 39)

Die Bestimmungen des FinStrG über die Tilgung von Bestrafungen durch die Finanzstrafbehörden blieben durch die Reformen der Verwaltungsgerichtsbarkeit unverändert, obgleich nunmehr im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren Bestrafungen auch durch Gerichte, nämlich das Bundesfinanzgericht (BFG) und den VwGH, erfolgen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!