(Stöger-Frank, ÖStZ 2014/7, S. 9)
Mit 1. 1. 2014 nahm das neue BFG mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz sowie Salzburg seinen Betrieb auf und löste den UFS nach 10-jähriger Rechtsprechungstätigkeit ab. Der Rechtszug zum VwGH ist nur mehr eingeschränkt möglich. Dies wird zum Anlass genommen, Bilanz über die zum Stichtag 31. 12. 2013 beim VwGH noch anhängigen Beschwerden zu ziehen.