Die Firmenwertabschreibung bei Anschaffung einer inländischen Beteiligung im Rahmen der Gruppenbesteuerung verstößt möglicherweise nicht nur gegen die Niederlassungsfreiheit wegen der räumlichen Einschränkung, sondern es könnte sich auch innerstaatlich um eine selektive Begünstigung von Unternehmensgruppen und damit um eine unzulässige staatliche Beihilfe handeln, weil für andere Unternehmen außerhalb einer Gruppe nach allgemeinem Steuerrecht bei Share-Deals eine Firmenwertabschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist. Im Verfahren über die Amtsbeschwerde gegen die vom UFS Linz vorgenommene Ausdehnung der Firmenwertabschreibung auf ein slowakisches Gruppenmitglied (steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung) hat der VwGH daher mit Beschluss vom 30. 1. 2014, 2013/15/0186, ein Vorabentscheidungsersuchen zu § 9 Abs 7 KStG (idF vor AbgÄG 2014) an den EuGH gestellt: