(Kaufmann in SWK 36/2013, S. 1526)
Die Autorin geht der Frage nach, ob der Zollstempel der Ausfuhrzollstelle auf der Rechnung im Unternehmensbereich ein ausreichender Ausfuhrnachweis in Abholfällen ist sowie ob in solchen Abholfällen auch ein Unternehmer mit Zweitwohnsitz im Inland als ausländischer Abnehmer gilt. Weiters stellt sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Auslieferungen dar.