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Margensteuer, quo vadis?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2014/101ÖStZ 2014, 62 Heft 3 v. 12.2.2014

(Heinz, SWK 36/2013, S. 1531)

Der EuGH habe entschieden, dass der Anwendungsbereich der Margensteuer auch das B2B-Geschäft umfassen solle. Überdies seien Margen transaktionsbezogen zu ermitteln, eine pauschale Ermittlung von Gruppen- und Gesamtmargen sei von der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht gedeckt. Dieses Urteil sei bemerkenswert und werde möglicherweise für die in Ö geltende Rechtslage massive Auswirkungen mit sich bringen.

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