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Internationale Einbringung: "Teilweise" Einschränkung des Besteuerungsrechts?

Steuerrecht aktuellMag. Verena Knapp, LL.B. (WU) , Dr. Martin SixÖStZ 2014/792ÖStZ 2014, 501 Heft 20 v. 16.10.2014

Mit dem am 14. 10. 2013 veröffentlichten Wartungserlass 2013 zu den Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) wurden unter anderem die Richtlinien zu Einbringungen nach Art III UmgrStG umfangreich gewartet. Im Zuge dessen wurden vor allem die Ausführungen zur Bewertung des eingebrachten Vermögens bei Einbringungen mit Auslandsbezug nach § 16 und § 17 UmgrStG grundlegend überarbeitet, neu strukturiert, durch zusätzliche Beispiele ergänzt und überblicksartig in Form eines Entscheidungsbaums veranschaulicht.11Vgl UmgrStR 2002, Rz 848 ff idF Wartungserlass 2013; siehe auch Mayr/Petrag/Titz, Grenzüberschreitende Einbringungen im Lichtes des UmgrStR-Wartungserlasses 2013, RdW 2013, 762; Hübner-Schwarzinger, Entscheidungsbaum und Praxisbeispiele zur Buchwerteinbringung, SWK 2014, 350. Für den Fall einer Einbringung von Inlandsvermögen durch einen nicht in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen wurde dabei eine neue - von den bisherigen Aussagen abweichende - Interpretation des Gesetzeswortlauts in die UmgrStR aufgenommen, die im Einzelfall im Vergleich zur bisherigen Interpretation wesentlich andere und für den Einbringenden uU nachteilige Konsequenzen haben kann. Gegenstand dieses Beitrags ist daher - unabhängig von der unionsrechtlichen Beurteilung der Entstrickungsbesteuerung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache DMC 22 DMC, C-164/12 , ECLI:EU:C:2014:20; siehe dazu ausführlich Pinetz/Schaffer, Kapitelverkehrsfreiheit und Exit-Tax-Bestimmungen: Änderung der Entstrickungsbesteuerung bei Drittstaaten notwendig? ÖStZ 2014, 423 ff; sowie Beiser, Die Gleichbehandlung von In- und Auslandsansässigen bei Einbringungen - Reformanstöße aufgrund der Rechtsprechung des EuGH, ÖStZ 2014, 431 ff, und Wurm, Rs DMC: Unionsrechtskonformität der Entstrickungsregelung in § 16 UmgrStG bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen? Ges 2014, 291 ff. - die Analyse der Rechtsfolgen und praktischen Auswirkungen dieser neuen Interpretation der Bestimmungen zur Bewertung von einzubringendem Betriebsvermögen33Für die Exporteinbringung von betrieblich gehaltenen Kapitalanteilen durch unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in eine übernehmende Körperschaft in einem Mitgliedstaat der EU sieht § 16 Abs 1 dritter bis letzter Satz UmgrStG in Umsetzung der Fusionsrichtlinie eine besondere Form der Entstrickungsbesteuerung vor, die nicht Gegenstand dieses Beitrags ist (siehe dazu UmgrStR 2002, Rz 860b; Furherr in Kofler, UmgrStG3 § 56 ff). bei grenzüberschreitenden Einbringungen in § 16 UmgrStG.44Für die Einbringung von außerbetrieblich gehaltenen Kapitalanteilen und von Kapitalanteilen eines ausländischen Betriebsvermögens sieht § 17 UmgrStG differenzierte Bewertungsvorschriften vor, die ebenfalls nicht Gegenstand dieses Beitrags sind (siehe dazu UmgrStR 2002, Rz 929 ff; Furherr in Kofler, UmgrStG3 § 17). Auch die Frage der sachlichen Rechtfertigung der Differenzierung von Betriebs- und Privatvermögen ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.

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