(Wöss, NZ 6/2014, S. 181)
Mit dem AbGÄG 2014 werde das Stammkapital der GmbH wieder auf 35.000 € hinaufgesetzt. Die Maßnahme solle durch eine zeitlich befristete "Gründungsprivilegierung" ausgeglichen werden. Die Gründungsprivilegierung in derzeitiger Form sei jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss.