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Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2014/668ÖStZ 2014, 408 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

(Schörghofer/Krausler, GesRZ 3/2014, S. 168)

Mit dem AbgÄG 2014 hat der Gesetzgeber auch die durch das GesRÄG 2013 erfolgte Senkung des Mindeststammkapitals der GmbH wieder rückgängig gemacht. Erleichterung für Gründer soll stattdessen die neue, sog Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG bringen. Dieser neuen Bestimmung widmet sich der Beitrag.

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