(Weinhandl, SWK 16/2014, S. 735)
Die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG solle verhindern, dass im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die in der Regel nicht realisierten
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(Weinhandl, SWK 16/2014, S. 735)
Die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG solle verhindern, dass im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die in der Regel nicht realisierten
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