(Petritz-Klar/Petritz, taxlex 6/2014, S. 234)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG wurde die mit Spannung erwartete Reform der Bemessungsgrundlage im GrEStG umgesetzt. Diese war aufgrund der Aufhebung des § 6 GrEStG durch den VfGH unter Setzung einer Reparaturfrist bis 31. 5. 2014 notwendig geworden. Der Beitrag stellt die Änderungen umfassend vor und geht auch auf die Verfassungskonformität der Neuregelung ein.