(Ludwig, FJ II/2014, S. 106)
Das BMF hat eine Information über eine mögliche Rückerstattungsmöglichkeit für die in der Schweiz einbehaltenen Abgeltungsbeträge veröffentlicht. Eine solche Erstattung sei aber nur nach Art 13 Abs 3 des Steuerabkommens-Schweiz möglich, also bei rechtsgrundloser Einhebung. Von Art 13 Abs 3 erfasste Fälle werden im Beitrag dargestellt.