Im Rahmen seiner Zahlungspflichten trifft den Vertreter eine Gleichbehandlungspflicht gegenüber der Abgabenbehörde. Ausgehend von der VwGH-Judikatur zu § 9 BAO und verwandten Haftungsnormen werden Verhaltensweisen des Vertreters zur Gleichbehandlungspflicht und Anforderungen für den Gleichbehandlungsnachweis herausgearbeitet.