Grundvoraussetzung für ein kleines Vereinsfest ist, dass dieses ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. In Rz 306 VereinsR 2001 werden die Umstände näher dargestellt, die vorliegen müssen, damit ein Vereinsfest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird.
Ergänzend dazu sollen die Durchführung der Verpflegung und die Erbringung von Unterhaltungsdarbietungen näher präzisiert werden.