(Mayr, taxlex 2/2013, S. 51)
Infolge des AbgÄG 2012 treffen den Unternehmer seit 1. 1. 2013 neue Ausstellungsverpflichtungen, Fristen und Inhaltserfordernisse bei Rechnungen, die zum Teil auch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben können. Mayr fasst zusammen, was jeweils dabei zu beachten ist.