(Köhler, ecolex 6/2013, S. 499)
Sowohl die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 als auch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013 bringen Änderungen im Verfahren vor dem VwGH. Diese dienen auch der Verfahrensbeschleunigung. Die wesentlichste Änderung sei die Sachentscheidungsermächtigung in Beschwerde-/Revisionsverfahren.