(C. Mayr, ecolex 6/2013, S. 495)
Die Schaffung von Verwaltungsgerichten I. Instanz werfe zahlreiche Fragen zum Übergang von der alten zur neuen Rechtslage auf. Der Beitrag widmet sich dem Aspekt der Fortführung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtslage anhängigen Verfahren bzw die dabei maßgeblichen Verfahrensvorschriften.