(Kirchmayr/Achatz, taxlex 5/2013, S. 169)
Im "Editorial" werden ausgehend von einem VwGH-Erk zu Geschäftsführerbezügen legistische Änderungen dahingehend gefordert, dass die im Haftungsweg vorgeschriebene LSt selbst wieder einen lohnwerten Vorteil begründe, wenn sie nicht vom Dienstnehmer rückgefordert werde. Die im Haftungsweg einbehaltene LSt solle aber - wie jede andere LSt auch - im Rahmen der Veranlagung anrechenbar sein.