(Petritz, SWK 15/2013, S. 722)
Medial recht unbeachtet sei das StiftEG durch einen Initiativantrag um zwei Tatbestände hinsichtlich des erhöhten Steuersatzes ergänzt worden, die auf ausländische Stiftungen abzielen. Ob diese beiden neuen Tatbestände allerdings ihre Zielsetzung erfüllen können, sei kritisch zu hinterfragen.