(Rauscher, SWK 15/2013, S. 717)
Mit Erk 19. 3. 2013, 2009/15/0215, habe der VwGH seine Linie zur Betriebsvermögenseigenschaft von Wohnimmobilien einer Kapitalgesellschaft, die an Gesellschafter zu deren Wohnzwecken vermietet werden, bestätigt. Bei der USt stelle der VwGH dagegen auch bei Kapitalgesellschaften die Frage nach dem Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit.