UStG 1994: §§ 2 und 12 (EStG 1988: § 28), BAO: § 22
VwGH 18. 10. 2012, 2010/15/0010
Eine wechselseitige Vermietung dergestalt, dass der StPfl eine eigene Wohnung (vorübergehend) an Angehörige jener Person vermietet, die ihrerseits eine Wohnung an den Sohn des StPfl vermietet, kann für sich noch nicht als Missbrauch iSd § 22 BAO oder als missbräuchliche Praxis nach der Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer angesehen werden. Die Vermietung eines Gegenstands führt für sich auch noch nicht dazu, dass der auf diese Vermietungsleistung entfallende Mehrwertsteuerbetrag (insgesamt) geringer wäre als der mit dem Erwerb dieses Gegenstands verbundene Vorsteuerabzug.