UmgrStG §§ 12 und 13
VwGH 18. 10. 2012, 2012/15/0114 (ebenso 2012/15/0115)
Der Einbringungsstichtag, zu dem gem § 13 Abs 1 UmgrStG das einzubringende Vermögen (§ 12 Abs 2 UmgrStG) mit steuerlicher Wirkung auf die übernehmende Körperschaft übergehen soll, kann auf einen Zeitpunkt bis zu neun Monaten vor der Antragstellung auf Firmenbucheintragung des Sacheinlagevertrags rückbezogen werden.