VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0055, 0056
EStG 1988: § 108e (§ 23, § 29 Z 3), BAO: § 188
Die Vermietung eines Ultraschallgeräts an eine Ordination eines Facharztes durch eine von diesem und seiner Ehefrau gebildete Personengesellschaft (OG) ist - zumal keine über die Vermietung hinausgehenden Sonderleistungen vorlagen - nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG zuzuordnen, sondern den sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG (ob es die OG auch übernommen hat, die Wartung des Geräts "zu veranlassen und zu organisieren" ist dabei nicht wesentlich). § 188 BAO über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften normiert in keiner Weise, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte vorliegen oder welche Einkunftsart gegeben ist. Da die Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG nur im Rahmen der betrieblichen Einkünfte zustand, wurde dessen Zuerkennung zu Recht versagt.