Im Rahmen der am 10. und 11. 9. 2012 in Linz abgehaltenen 37. Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. mit dem Generalthema "Internationales Steuerrecht" wurden ua die Art 7, 9 und 25 des OECD-Musterabkommens sowie die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien abgehandelt. In der Diskussion wurde auf das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung hingewiesen, das ebenso wie die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien auf dem Fremdvergleich beruht, und die Frage gestellt, ob daraus für die Ermittlung der Verrechnungspreise etwas gewonnen werden kann. Die Frage blieb unbeantwortet, darauf wird aber unten im Pkt 2.5.1. eingegangen. Weiters wurde bezweifelt, ob die OECD-Fiskalnormen im Allgemeinen, im Besonderen der OECD-Kommentar zum DBA-Musterabkommen ohne Transformation in nationales Recht rechtsverbindlich sind. Die Antwort lautete, dass sich Finanzbehörden und Steuerpflichtige an die unter Mitwirkung von Regierungsvertretern aller OECD-Staaten zustande gekommenen Normen halten und bisher deren Rechtsverbindlichkeit durch höchstgerichtliche Judikatur nicht verneint wurde. Schließlich wurde die Situation international tätiger Konzerne bezüglich der bei der Ermittlung angemessener Verrechnungspreise erforderlichen Dokumentationspflicht und der trotzdem verbleibenden Rechtsunsicherheit dargelegt.