Das 1. StabG 2012 hat bezüglich des Gewinnfreibetrags iSd § 10 EStG für Steuerpflichtige, die über mehrere Betriebe verfügen, erhebliche Nachteile mit sich gebracht. Neben der allgemeinen Absenkung des maximal möglichen Gewinnfreibetrags von € 100.000 auf € 45.350 sieht der Gesetzgeber nun bei Vorliegen mehrerer Betriebe eine verpflichtende Aufteilung des Gewinnfreibetrags auf Basis eines Durchschnittssatzes (§ 10 Abs 1 Z 7 EStG) vor. Der Beitrag beleuchtet die Regelung kritisch, zeigt die daraus erwachsenden Nachteile auf und unterbreitet einen Vorschlag für eine sachgerechte Neuregelung.