(Moser, SWI 9/2012, S. 406)
In der Rs Foggia SA hatte sich der EuGH mit der RL 90/434/EWG und einer portugiesischen KöSt-Bestimmung zu befassen, nach welcher bei Fusionen der Übergang des Verlustvortrags in Missbrauchsfällen versagt wird. Diese Aussagen seien auch für den österr Anwendungsbereich interessant, zumal der Mantelkauftatbestand vergleichbare Bestimmungen wie die portugiesische Regelung vorsehe.