(Labner, taxlex 8/2012, S. 306)
Steht für die Ausübung einer Tätigkeit kein Büro zur Verfügung oder werden mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, werden diese oft im Wohnzimmer oder in einem eigens dafür vorgesehenen Arbeitszimmer ausgeübt. Der Autor geht der Frage nach, ob und wann die (anteiligen) Kosten für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung steuerlich geltend gemacht werden können.