(Wiesinger/Laubner, taxlex 8/2012, S. 303)
Das Stabilitätsgesetz bringt wesentliche Änderungen im Bereich der Forschungsprämie. Künftig ist bei eigenbetrieblicher Forschung zwingend ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft einzuholen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt eine Forschungsbestätigung sowie ein Feststellungsbescheid beantragt werden.