(Blasina, SWK 19/2012, S. 869)
Gemäß § 19 Abs 1 und 2 EStG ist bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben nicht der Zu- bzw Abfluss entscheidend, sondern die wirtschaftliche Zuordnung, wenn der Geldfluss kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres stattgefunden hat. Wie viele Tage der Begriff "kurze Zeit" umfasst, sei strittig.