BAO: § 224 Abs 3 (EStG 1988: § 95 Abs 2) BAO: § 238 (§§ 207 und 209)
VwGH 25. 11. 2010, 2009/15/0157
Die §§ 224 Abs 3 und 238 Abs 1 BAO normieren eine Abhängigkeit der Einhebungsverjährung vom Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 207 BAO). Damit hängt die Erlassung eines Haftungsbescheids (iSd § 95 Abs 2 EStG), die eine Einhebungsmaßnahme darstellt, von der Festsetzungsverjährung (der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Jahreseinkommensteuer) ab. Entsprechend der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen (vgl VwGH 18. 10. 1995, 91/13/0037) hat die über § 224 Abs 3 und § 238 Abs 1 BAO geschaffene Verknüpfung von Bemessungs- und Einhebungsverjährung auch zur Folge, dass hinsichtlich der Bemessungsverjährung gesetzte Amtshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO Auswirkungen auf die Einhebungsverjährung haben.