BAO § 245 (BAO: § 85)
VwGH 25. 11. 2010, 2006/15/0179
Weist ein Bescheid des Finanzamts die Begründung auf, "Die Veranlagung erfolgte unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind", handelt es sich dabei nicht um eine Ankündigung iSd § 245 Abs 1 BAO, dass noch eine Begründung zum Bescheid ergehen werde, mit der Folge, dass die Berufungsfrist erst mit dem Zugang des Prüfungsberichts zu laufen beginnt.