vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fallschirmspringerabsetzflüge, kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

JudikaturÖStZ 2011/307ÖStZ 2011, 171 Heft 7 v. 1.4.2011

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 12

VwGH 30. 6. 2010, 2007/13/0041

Der VwGH sieht sich von einer Abkehr seiner im Erk vom 13. 4. 2005, 2001/13/0248 und 0249, VwSlg 8024/F, zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht veranlasst, wonach nach einem funktionalen Verständnis des Begriffs der Verkehrsmittel Flugzeuge, soweit sie zum Absetzen von Fallschirmspringern in der Luft Verwendung finden und zu diesem Zweck besondere Vorrichtungen aufweisen, nicht als Verkehrsmittel iSd § 10 Abs 2 Z 12 UStG (ermäßigter Steuersatz von 10 %) anzusehen sind. Nach dem Urteil des EuGH vom 3. 4. 2008, C-442/05 , Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, bestehen keine Zweifel, dass es einem Mitgliedstaat unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität unbenommen ist, nur auf eine Teilmenge der in Kategorie 5 des Anhangs H der 6. EG-RL angeführten Dienstleistungen ("Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks") den ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Der österreichische Gesetzgeber hat im § 10 Abs 2 Z 12 UStG zur Einschränkung der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Personen "mit Verkehrsmitteln" aller Art auch nicht einen in der 6. EG-RL verwendeten Begriff gebraucht, sodass der Begriff des Verkehrsmittels nicht unionsrechtlich auszulegen ist. Ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den im Beschwerdefall in Rede stehenden Umsätzen und etwa den Umsätzen eines Unternehmers, der mit Kraftfahrzeugen (PKW) oder mit einer Seilbahn Paragleiter zum Starplatz befördert, vermag die beschwerdeführende KG mit dem Hinweis auf eine gleichzeitige Werbung für beide Sportarten (Fallschirmspringen und Paragleiten) im Fremdenverkehrsbereich nicht aufzuzeigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte