KommStG: § 2 lit a (EStG 1988: § 47 Abs 2) KommStG: § 5 Abs 1 (EStG 1988: § 67 Abs 1)
VwGH 25. 11. 2010, 2007/15/0130
Ein Profifußballer, der seine Arbeitskraft einem Fußballverein zur Verfügung stellt, bezieht im Rahmen eines "Spielervertrags", aufgrund dessen er auch für ein Dienstverhältnis typische Entgeltbestandteile, wie 13. und 14. Monatsbezug erhält, grundsätzlich Einkünfte aus einem Dienstverhältnis iSd § 47 EStG, das auch der Kommunalsteuer unterliegt (§ 2 lit a KommStG).