Das Gebührenrecht weist zahlreiche verfassungsrechtliche Probleme auf. Dies zeigt bereits die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, mit der die Norm des § 25 GebG betreffend die Gebührenpflicht bei Vorliegen mehrerer Urkunden als verfassungswidrig aufgehoben wurde.1 In diesem Beitrag wird die Frage erörtert, welche inhaltlichen Anforderungen an eine rechtsbezeugende Urkunde zu stellen sind. Diese Frage hat ebenfalls eine verfassungsrechtliche Dimension.