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§ 293c BAO: Steuerwirksame Bescheidberichtigung bis zur Fehlerquelle

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/930ÖStZ 2011, 535 Heft 21 v. 15.11.2011

(Ehrke-Rabel/Heber, RdW 2011/600, S. 565)

§ 293c BAO lässt seit 1. 9. 2011 die Berichtigung rechtswidriger Bescheide uU auch dann zu, wenn diese wegen Eintritts der all-

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